Kontaktieren Sie den Straßenatlas Österreich
Unser Team steht Ihnen gerne für Anfragen, technische Unterstützung oder Feedback zur Verfügung. Als Online-Informationsdienst und Beratungsstelle sind wir darauf spezialisiert, detaillierte und präzise Informationen zu Winterfahrbedingungen, Reifenpflicht, Schneekettenregelungen und saisonalen Straßensperrungen in Österreich bereitzustellen.
Unsere Kontaktdaten
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- Für allgemeine Anfragen, technische Probleme oder detaillierte Auskünfte zu unseren Dienstleistungen. Wir bemühen uns, E-Mails innerhalb von 1-2 Werktagen zu beantworten.
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- Adresse:
- Innsbruck, Österreich
- Bitte beachten Sie, dass wir ein reiner Online-Informationsdienst sind und keine physische Besucheradresse für persönliche Beratungen anbieten.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist kein Notdienst. Bei Unfällen, Verletzungen oder anderen Notfällen rufen Sie bitte umgehend die offiziellen österreichischen Notrufnummern an:
- 112 (Euro-Notruf – gilt EU-weit)
- 122 (Feuerwehr)
- 133 (Polizei)
- 144 (Rettung)
Kontaktformular
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Beschwerden und Eskalation
Wir sind bestrebt, Ihnen stets den bestmöglichen Service zu bieten. Sollten Sie dennoch Grund zur Beanstandung haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Ihr Feedback hilft uns, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
- Einreichung einer Beschwerde:
- Bitte senden Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an [email protected]. Fügen Sie bitte alle relevanten Details bei, wie das Datum des Vorfalls, eine detaillierte Beschreibung Ihres Anliegens und alle unterstützenden Dokumente oder Screenshots.
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- Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von 2 Werktagen. Eine erste Rückmeldung oder Lösung wird in der Regel innerhalb von 5-7 Werktagen angestrebt. Bei komplexeren Fällen kann die Bearbeitung länger dauern, wir werden Sie jedoch proaktiv über den Fortschritt informieren.
- Eskalation:
- Sollten Sie mit der ersten Antwort oder Lösung nicht zufrieden sein, können Sie eine Eskalation beantragen. Senden Sie dazu eine erneute E-Mail an dieselbe Adresse, mit dem Betreff "Eskalation: [Ihre ursprüngliche Referenznummer oder Betreff]". Ihre Anfrage wird dann an eine höhere Instanz zur Überprüfung weitergeleitet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Winterreifenpflicht und situativer Winterausrüstungspflicht?
Die Winterreifenpflicht in Österreich besagt, dass Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Die situative Winterausrüstungspflicht hingegen tritt in Kraft, wenn bestimmte Straßenabschnitte aufgrund extremer Schneeverhältnisse nur mit Schneeketten befahren werden dürfen, unabhängig von der generellen Winterreifenpflicht. Dies wird durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt.
Wo finde ich Informationen zu aktuellen Straßensperrungen?
Informationen zu aktuellen Straßensperrungen, insbesondere aufgrund von Lawinengefahr, Felsstürzen oder saisonalen Schließungen (z.B. bei Passstraßen im Winter), finden Sie auf unserer Plattform im Bereich "Aktuelle Verkehrsinformationen". Diese Daten werden regelmäßig aktualisiert und basieren auf offiziellen Quellen der österreichischen Straßenverwaltung und Verkehrsverbünde.
Sind Schneeketten in Österreich generell Pflicht?
Nein, Schneeketten sind nicht generell Pflicht. Sie sind jedoch verpflichtend, wenn dies durch das Verkehrszeichen "Schneekettenpflicht" (blaues Rundschild mit Schneekettensymbol) angezeigt wird. In solchen Fällen müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert werden. Es ist ratsam, im Winter Schneeketten mitzuführen, besonders wenn man in alpinen Regionen unterwegs ist, auch wenn keine explizite Pflicht besteht, da sich die Verhältnisse schnell ändern können.
Welche Rolle spielen die Wetterbedingungen für die Reifenpflicht?
Die gesetzliche Reifenpflicht in Österreich ist an die Wetterbedingungen geknüpft. Winterreifen sind vom 1. November bis 15. April dann erforderlich, wenn winterliche Fahrbedingungen wie Schnee, Matsch oder Eis auf der Fahrbahn herrschen. Bei trockenen und schneefreien Straßen außerhalb dieser Bedingungen besteht keine Winterreifenpflicht, es sei denn, es handelt sich um eine spezielle Ausnahmeregelung oder Beschilderung. Die Wetterbedingungen sind somit der entscheidende Faktor für die Aktivierung der Pflicht.
Kann ich im Winter mit Allwetterreifen fahren?
Allwetterreifen (auch Ganzjahresreifen genannt) sind in Österreich als Winterreifen anerkannt, wenn sie die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) und idealerweise das Alpine-Symbol (Schneeflocke) tragen. Sie müssen jedoch die Mindestprofiltiefe für Winterreifen (4 mm bei Radialreifen) aufweisen. Bei extremen Winterfahrbedingungen, insbesondere in hochalpinen Regionen, können sie jedoch an ihre Grenzen stoßen. Für häufige Fahrten unter solchen Umständen sind spezielle Winterreifen oder die Mitnahme von Schneeketten empfehlenswerter.
Was bedeutet "saisonale Straßensperrungen"?
Saisonale Straßensperrungen beziehen sich auf Straßenabschnitte, die aufgrund von extremen Witterungsverhältnissen, meist im Winter, für den Verkehr gesperrt werden. Dies betrifft häufig hochalpine Passstraßen wie die Großglockner Hochalpenstraße oder die Silvretta Hochalpenstraße, die im Spätherbst oder Frühwinter geschlossen und erst im Frühjahr wieder geöffnet werden. Die genauen Daten variieren je nach Schneelage und werden von den jeweiligen Betreibern bekannt gegeben. Unser Dienst bietet hierzu aktuelle Informationen.
Begriffe auf dieser Seite
Glossar
- Online-Informationsdienst:
- Ein Dienst, der über das Internet zugänglich ist und primär der Bereitstellung von Informationen dient, ohne physische Produkte oder direkte persönliche Dienstleistungen vor Ort anzubieten. Unsere primäre Funktion ist die Bereitstellung von Daten und Empfehlungen zu Straßen- und Verkehrsbedingungen in Österreich.
- Beratungsstelle:
- Eine Einrichtung, die spezialisierte Ratschläge und Unterstützung zu einem bestimmten Thema anbietet. Wir agieren als Beratungsstelle, indem wir Nutzern fundierte Informationen und Handlungsempfehlungen zu spezifischen Fragen des Straßenverkehrs in Österreich geben.
- Winterfahrbedingungen:
- Bezeichnet Straßenverhältnisse, die durch Schnee, Matsch oder Eisglätte gekennzeichnet sind. Unter diesen Bedingungen greifen in Österreich besondere Vorschriften bezüglich der Fahrzeugausrüstung, insbesondere die Reifenpflicht und situationsbedingte Schneekettenregelungen.
- Reifenpflicht:
- Die gesetzliche Vorschrift in Österreich, Fahrzeuge in einem bestimmten Zeitraum (1. November bis 15. April) bei winterlichen Fahrbedingungen mit geeigneten Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) auszustatten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf winterlichen Straßen.
- Schneekettenregelungen:
- Spezifische Vorschriften, die das Anlegen von Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern vorschreiben, wenn dies durch das Verkehrszeichen "Schneekettenpflicht" (blaues Rundschild mit Schneekettensymbol) angeordnet wird. Diese Regelung wird oft bei extremen Schneeverhältnissen oder auf steilen Passstraßen aktiv.
- Saisonale Straßensperrungen:
- Die temporäre Schließung bestimmter Straßenabschnitte, meist im Hochgebirge, für den öffentlichen Verkehr aufgrund von extremen winterlichen Bedingungen wie hohen Schneemassen, Lawinengefahr oder für die Dauer der Wintermonate. Die genauen Sperr- und Öffnungszeiten variieren jährlich je nach Wetterlage.
- Schneeketten:
- Metallketten, die auf die Reifen von Fahrzeugen montiert werden, um die Traktion auf stark verschneiten oder vereisten Straßen zu verbessern. Sie sind eine temporäre Ausrüstung und werden nur bei entsprechenden Fahrverhältnissen oder vorgeschriebener Schneekettenpflicht verwendet.
- Wetterbedingungen:
- Die aktuellen atmosphärischen Zustände, die den Zustand von Straßen und die Fahrsicherheit beeinflussen. Dazu gehören Niederschlag (Schnee, Regen, Eis), Temperatur, Wind und Sichtverhältnisse. Sie sind ein entscheidender Faktor für die Anwendung der Winterfahrbedingungen und Reifenpflicht.